Der Verein hat den Zweck,
Ziele:
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu zehn Beiratsmitgliedern.
Der Beirat setzt sich aus mindestens einem Vertreter der Berufsgruppen Ärzte für Orthopädie, Ärzte für Arbeitsmedizin, Ärzte Physiotherapie, Krankengymnasten, Sportpädagogen, Psychologen sowie einem aus dem Kreise der fördernden Mitglieder gewählten Vertreter zusammen.
Der Beirat wird auf Vorschlag des Vorstandes bei der Mitgliederversammlung gewählt. Alle Beiratsmitglieder sind stimmberechtigt.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vereinsvermögen an den deutschen Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e. V., Schwarzer Bär 8, 30449 Hannover.
Satzung BdR e. V., Stand: 6. 3. 2015
Link: Die Satzung als PDF