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 Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes

Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes

Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest (§§ 20 und 20a SGB V), die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Der Leitfaden bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht im Rahmen von § 20 und § 20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden.

Die für die Rückenschularbeit wichtigen Stellen finden Sie im Bild hervorgehoben.  

PDF: Der GKV-Leitfaden in seiner aktuellen Ausgabe von 2022.

Link: Ausführliche Informationen dazu direkt beim GKV Spitzenverband.