Die Lizenz "Rückenschullehrer/in" nach den Richtlinien der KddR (Konföderation der deutschen Rückenschulen) hat seit dem 13. September 2008 eine Gültigkeit von drei Jahren. Während der Gültigkeitsdauer kann eine anerkannte Fortbildung (z.B. Refresherkurs) von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) à 45 min belegt werden, damit die Gültigkeit der Lizenz um weitere 3 Jahre verlängert werden kann (entscheidend ist das Datum der Lizenzgültigkeit). Alternativ können auch mehrere Fortbildungen besucht werden, z.B. die Expertenworkshops zum Tag der Rückengesundheit (je 8 LE). Um zu gewährleisten, dass sich Rückenschullehrer:innen regelmäßig fortbilden, erfolgt keine Kumulierung der Fortbildungen. Zur Verlängerung können nur Refresherkurse anerkannt werden, die innerhalb der zurückliegenden drei Jahre der auf der Lizenz notierten Gültigkeit absolviert wurde.
Die Teilnahmebescheinigung wird mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle eingereicht. Alternativ nutzen Sie bitte unser Formular. Bei der Teilnahme an bestimmten BdR-Fortbildungen erhalten Sie die Lizenzverlängerung automatisch und kostenlos. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem BdR-Stützpunkt. Eventuelle Kostenübernahmen gelten jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Kurs stattgefunden hat.
BdR-Mitglieder zahlen keine Verlängerungsgebühren.
Die Fortbildungsinhalte sollen nicht zum Kernbereich der eigenen beruflichen Ausbildung gehören.
Aktuelle Angebote: Refresherkurse zur Verlängerung der Lizenz.
Im Allgemeinen gilt Folgendes für anerkannte Refresherkurse:
Die Schwerpunkte müssen einen konkreten Bezug zu den in der Rückenschule behandelten Inhalten haben.
Die Rückenschullizenzen (mind. 60 Lerneinheiten) der mit dem Bundesverband deutscher Rückenschulen kooperierenden Verbände werden für die Ausstellung und die Verlängerung einer BdR-Lizenz zugelassen.
Liegt die letzte Fortbildung
Erstlizenz:
Verlängerung:
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