Lizenz
 Verlängerung der Lizenz

Informationen zur Verlängerung der Lizenz Rückenschullehrer/in

Verlängerung der Lizenz Rückenschullehrer/in des Bundesverbandes deutscher Rückenschulen (BdR) e.V.

Die Lizenz "Rückenschullehrer/in" nach den Richtlinien der KddR (Konföderation der deutschen Rückenschulen) hat seit dem 13. September 2008 eine Gültigkeit von drei Jahren. Während der Gültigkeitsdauer kann eine anerkannte Fortbildung (z.B. Refresherkurs) von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) à 45 min belegt werden, damit die Gültigkeit der Lizenz um weitere 3 Jahre verlängert werden kann (entscheidend ist das Datum der Lizenzgültigkeit). Alternativ können auch mehrere Fortbildungen besucht werden, z.B. die Expertenworkshops zum Tag der Rückengesundheit (je 8 LE). Um zu gewährleisten, dass sich Rückenschullehrer:innen regelmäßig fortbilden, erfolgt keine Kumulierung der Fortbildungen. Zur Verlängerung können nur Refresherkurse anerkannt werden, die innerhalb der zurückliegenden drei Jahre der auf der Lizenz notierten Gültigkeit absolviert wurde.

Die Teilnahmebescheinigung wird mit einem formlosen Antrag bei der Geschäftsstelle eingereicht. Alternativ nutzen Sie bitte unser Formular. Bei der Teilnahme an bestimmten BdR-Fortbildungen erhalten Sie die Lizenzverlängerung automatisch und kostenlos. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem BdR-Stützpunkt. Eventuelle Kostenübernahmen gelten jeweils für das Kalenderjahr, in dem der Kurs stattgefunden hat.

BdR-Mitglieder zahlen keine Verlängerungsgebühren.

Die Fortbildungsinhalte sollen nicht zum Kernbereich der eigenen beruflichen Ausbildung gehören.

Aktuelle Angebote: Refresherkurse zur Verlängerung der Lizenz.

Im Allgemeinen gilt Folgendes für anerkannte Refresherkurse:

1. Fortbildungsschwerpunkte

  • Ergotherapie, Orthopädie, Physiotherapie, Sporttherapie
  • Bewegungslehre, Biomechanik, Sportphysiologie und Trainingslehre
  • Psychologie und Soziologie
  • Entspannung, Körperwahrnehmung und Stressbewältigung
  • Sportdidaktik und Methodik
  • Ergonomie und Verhältnisprävention
  • Kinderrückenschule

Die Schwerpunkte müssen einen konkreten Bezug zu den in der Rückenschule behandelten Inhalten haben.

2. Art der Fortbildungsveranstaltungen

  • Seminar, Lehrgang
  • Seminar auf Tagung oder Kongress
  • Seminar online
  • Workshop

3. Veranstalter

  • Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e. V.
  • Alle Verbände der Konföderation der deutschen Rückenschulen (KddR)
    Link: Internetseite der KddR
  • BdR-Kooperationspartner

4. Bedingungen für die Anerkennung der Fortbildung

  • Die Fortbildung wendet sich ausdrücklich an Berufsgruppen, dessen Mitglieder als BdR-Rückenschullehrer zugelassen sind (vgl. Hinweise zum Erwerb der BdR-Rückenschullizenz)
  • Die Angaben über Inhalt, Titel, Dauer, Termin, Ort und Referenten erfolgen schriftlich (Ausschreibung)
  • Die persönliche Teilnahme an der Fortbildung wird bescheinigt.
  • Auf der Teilnahmebescheinigung muss das Logo eines KddR Verbandes stehen, bzw. die Fortbildung muss auf der Positivliste der anerkannten Refresherkurse genannt sein.
    Link: Anerkannte Refresherkurse

5. Ergänzende Regelungen

Die Rückenschullizenzen (mind. 60 Lerneinheiten) der mit dem Bundesverband deutscher Rückenschulen kooperierenden Verbände werden für die Ausstellung und die Verlängerung einer BdR-Lizenz zugelassen.

Liegt die letzte Fortbildung

  • länger als drei Jahre zurück , so sind mind. 20 Lerneinheiten notwendig
  • länger als fünf Jahre zurück, so sind mind. 30 Lerneinheiten notwendig
  • länger als zehn Jahre zurück, so sind 60 Fortbildungseinheiten oder der Grundlehrgang notwendig.

6. Kosten/Gebühren

Erstlizenz:

  • für BdR-Mitglieder 0,00 Euro
  • für Nichtmitglieder 40,00 Euro
  • bei der Fortbildung in einem der BdR-Stützpunkte in der Fortbildungsgebühr bereits enthalten

Verlängerung:

  • für BdR-Mitglieder: 0,00 Euro
  • für Nichtmitglieder, die Inhaber der Lizenz „BdR-Rückenschullehrer:in“ sind: 20,00 Euro
  • für Inhaber anderer Rückenschullehrer-Lizenzen, die vom BdR anerkannt werden: 40,00 Euro
  • bei der Fortbildung in einem der BdR-Stützpunkte in der Fortbildungsgebühr bereits enthalten
  • Diese Angaben unterstützen die langfristige Planung Ihrer Rückenschulfortbildungen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Qualitätskontrolle in der Rückenschulbewegung.