Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheits- und Bewegungsfachberuf mit akademischen, staatlichen bzw. staatlich anerkannten Abschluss.
Link: Liste der zugelassenen Berufsgruppen
Die Basisfortbildung Rückenschullehrer:in umfasst 60 Lerneinheiten (60 LE à 45 min). Das Curriculum entspricht dem „High-Level-Niveau“ der KddR und ist von allen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit anerkannt. Und somit auch von deren Servicestelle, der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Sie umfasst folgende übergeordnete Themen:
Die Lizenz behält ihre Gültigkeit drei Jahre. Sie können sie um weitere drei Jahre verlängern, indem Sie an mindestens einem Refresherkurs (à 15 LE) teilnehmen und die Verlängerung beantragen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot der BdR-Stützpunkte finden Sie im Bereich „Fortbildung“.
Mehr Infos:
Antrag auf Lizenzverlängerung
BdR-Fortbildungsangebote
Die Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) verlangt bei der vereinfachten Eintragung und Zertifizierung eines Präventionskurses drei Nachweise:
Mehr Infos: Zentrale Prüfstelle Prävention
Als BdR-Rückenschulexpert:in haben Sie eine Reihe von Vorteilen. Beispielsweise können Sie sich in unserer Datenbank der BdR-Rückenschulexpert:innen listen lassen, solange Ihre Lizenz gültig ist.
Weiterlesen: Detailinformationen zur Lizenz
Weiterlesen: Was ist ein BdR-Rückenschulexperte?