Lizenz
 Die Lizenz „BdR-Rückenschullehrer:in“

Die Lizenz „BdR-Rückenschullehrer:in“

  • Die Basisfortbildung Rückenschullehrer:in umfasst 60 Lerneinheiten je 45 Minuten
  • Damit erhalten Sie die Lizenz „BdR-Rückenschullehrer:in“ und sind BdR-Rückenschulexpert:in
  • Die Lizenz ermöglicht Ihnen, Präventionskurse nach §20 SGB V anzubieten (unten: „Anerkennung durch die ZPP“)
  • Die Einweisung in die BdR-Rückenschulkonzepte 10 x 60 Minuten und 8 x 90 Minuten ist in die Basisfortbildung eingeschlossen
  • Damit kann Ihre erste Anmeldung bei der ZPP sofort erfolgen
  • Ihre Lizenz bleibt drei Jahre gültig
  • Refresherkurse verlängern die Gültigkeit um weitere drei Jahre
  • Als BdR-Rückenschulexpert:in genießen Sie Vorteile.

Voraussetzung

Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheits- und Bewegungsfachberuf mit akademischen, staatlichen bzw. staatlich anerkannten Abschluss.
Link: Liste der zugelassenen Berufsgruppen

Dauer

Die Basisfortbildung Rückenschullehrer:in umfasst 60 Lerneinheiten (60 LE à 45 min). Das Curriculum entspricht dem „High-Level-Niveau“ der KddR und ist von allen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit anerkannt. Und somit auch von deren Servicestelle, der Zentralen Prüfstelle Prävention.

Sie umfasst folgende übergeordnete Themen:

  • Grundlagen der Rückenschule
  • Grundlagen über den Rückenschmerz
  • Planung und Durchführung von Rückenschulprogrammen
  • Aufbau und Organisation einer Rückenschule
  • Qualitätssicherung
  • Schriftliche und praktische Prüfung

Gültigkeit und Verlängerung

Die Lizenz behält ihre Gültigkeit drei Jahre. Sie können sie um weitere drei Jahre verlängern, indem Sie an mindestens einem Refresherkurs (à 15  LE) teilnehmen und die Verlängerung beantragen. Das Fort- und Weiterbildungsangebot der BdR-Stützpunkte finden Sie im Bereich „Fortbildung“.

Mehr Infos:
Antrag auf Lizenzverlängerung
BdR-Fortbildungsangebote

Anerkennung durch die ZPP

Die Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) verlangt bei der vereinfachten Eintragung und Zertifizierung eines Präventionskurses drei Nachweise:

  1. „Grundqualifikation“:
    Das ist Ihre abgeschlossene Berufsausbildung (s.o.: „Voraussetzung“) mit Nachweis über die Erfüllung von Mindeststandards. 
    Hinweis: Dafür müssen Sie verschiedene Kriterien Ihrer Berufsausbildung nachweisen. Für eine einfache Bestätigung Ihrer Ausbildungseinrichtung können Sie dieses Formular verwenden:
    Link: Bescheinigung Mindeststandards

  2. „Zusatzqualifikation“:
    Die Lizenz „BdR-Rückenschullehrer:in“ erfüllt diese Bedingung.

  3. „Einweisung“:
    Hier wird die Einweisung durch den jeweiligen Konzeptentwickler erwartet. Die Fortbildung zum BdR-Rückenschullehrer enthält die Nachweise über die Einweisung in die Kurskonzepte „BdR-Rückenschule“ (10x60 Min. und 8x90 Min.). Sie können also mit Ihrer BdR-Rückenschullehrer-Lizenz sofort Kurse auf Basis dieser Konzepte bei der ZPP eintragen.

    Hinweis 1:
     Den Nachweis über die Einweisung erhalten Sie von uns. Dieser hat eine befristete Gültigkeit. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie eine neue Einweisung benötigen.

    Hinweis 2: Rückenschullehrer, die eine ältere Lizenz haben, können diesen Nachweis nachträglich erwerben. Der BdR bietet dafür ein einfaches Verfahren zur Einweisung in die Konzepte an.

Mehr Infos: Zentrale Prüfstelle Prävention

Vorteile

Als BdR-Rückenschulexpert:in haben Sie eine Reihe von Vorteilen. Beispielsweise können Sie sich in unserer Datenbank der BdR-Rückenschulexpert:innen listen lassen, solange Ihre Lizenz gültig ist.