Hier finden Sie Informationen zu:
Die Fortbildung zum BdR-Rückenschullehrer/in umfasst 60 Lerneinheiten (60 LE à 45 min). Das Curriculum entspricht dem „High-Level-Niveau” der KddR und ist von allen gesetzlichen Krankenkassen bundesweit anerkannt. Und somit auch von deren Servicestelle, der Zentralen Prüfstelle Prävention. Die BdR-Rückenschullehrer-Lizenz hat seit dem 13.09.2008 eine Gültigkeit von drei Jahren.
Voraussetzung für den Erwerb der BdR-Rückenschullehrer-Lizenz ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Für weitere, neue Studienabschlüsse im Gesundheits- und Bewegungssektor mit einem Bachelorabschluss (z. B. Fitness-Ökonom oder Gesundheitsmanager) ist die Anerkennung häufig gegeben, wenn der Bewegungsanteil im Studium überwiegt.
Zugelassen werden seit Mai 2013 auch Teilnehmer, die sich im letzten Teil des Studiums bzw. der Ausbildung befinden. Die Fortbildung muss die 60 Lerneinheiten des KddR Curricums umfassen. Stunden aus der Ausbildung / Studium werden ausdrücklich nicht anerkannt. Referenten müssen anerkannte KddR Referenten sein. Die Lizenz wird erst beim Nachweis des Berufsabschlusses ausgegeben.
Weitere Informationen finden Sie in der Liste der zugelassenen Berufsgruppen.
Zur Verlängerung der KddR-Lizenz benötigen Sie einen anerkannten BdR- oder KddR-Refresherkurs.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Berufsurkunde sowie eine gültige Rückenschullehrerlizenz eines Verbandes der KddR.
Anerkannt werden Fortbildungen des BdR e. V. Die Anmeldung zu den BdR Fortbildungen erfolgt bequem hier auf den Internetseiten des BdR e. V.
Die BdR-Refresherkurse vertiefen und erweitern die Inhalte Fortbildung zum BdR-Rückenschullehrer. Besondere Schwerpunkte behandeln Bausteine z. B. aus der Körperwahrnehmung, Entspannung, Schmerzbewältigung, Vermittlungsstrategien oder Trainingslehre.
Details zu den Fortbildungen erfragen Sie bitte direkt beim ausrichtenden BdR-Stützpunkt. BdR-Mitglieder erhalten einen Vorzugspreis.
Wir erkennen auch Angebote der einzelnen KddR-Verbände, die als Refresherkurse für Rückenschullehrer ausgeschrieben sind, an.
Lt. Beschluss der KddR können Seminare als Refresherkurse anerkannt werden, die über einen Mitgliedsverband der KddR oder in enger Kooperation mit einem der Mitgliedsverbände oder mit einem Kooperationspartner organisiert werden.
Folgende Bedingungen gelten für die Anerkennung / Refresherkurse müssen:
Weitere Anforderungen:
Sollten Sie einen vermeintlichen KddR-Refresherkurs gefunden haben und Sie sind sich nicht sicher, ob dieser anerkannt ist, lassen Sie sich von dem Anbieter bestätigen, welcher KddR-Verband die Teilnahmebestätigung unterschreibt und mit seinem Logo versieht (das ist notwendig, damit die Fortbildung später von allen KddR-Verbänden anerkannt werden kann). Im Zweifel können Sie dann den entsprechenden KddR-Verband vor Buchung kontaktieren und sich dies rückbestätigen zu lassen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten und Fortbildungen der KddR-Verbände:
Mitgliedsverbande der KddR
Mehr Infos: Liste anerkannter Refresherkurse
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Lizenzinhaber einer BdR-Rückenschullehrer/in-Lizenz nutzen für die Verlängerung einfach und schnell unsereren Antrag auf Lizenzverlängerung.
Alternativ können Sie die Teilnahmebescheinigung des absolvierten Refresherkurses an die Geschäftsstelle des BdR senden. Der Antrag auf Verlängerung kann formlos per Fax, Post oder Mail gestellt werden. Nach positiver Prüfung der Unterlagen stellen wir eine Verlängerungslizenz aus. Die Bearbeitungsgebühr für die Verlängerung der Lizenz beträgt 20,00 Euro (kostenlos für BdR-Mitglieder und bei einigen Fortbildungen - fragen Sie dazu ggf. den ausrichtenden BdR-Stützpunkt).
Mehr Infos: Details zur Verlängerung der Lizenz
Seit Mai 2016 erhalten die Absolventen der Fortbildung zum BdR-Rückenschullehrer (Basisfortbildung) gemeinsam mit ihrer Lizenz auch den Nachweis über die Einweisung in die Kurskonzepte „BdR-Rückenschule”.
Dieser Nachweis ist Voraussetzung zur vereinfachten Eintragung eines Präventionskurses bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
Rückenschullehrer, die eine ältere Lizenz haben, können diesen Nachweis nachträglich erwerben. Der BdR bietet dazu die Einweisung in das BdR-Rückenschulkonzept an.
Mehr Infos: ZPP-Nachweis für die BdR-Kurskonzepte
Die Gebühren beinhalten die Fortbildung einschließlich der Ausstellung der Lizenz. Es sind Richtwerte, die an den verschiedenen BdR-Stützpunkten auf Grund differenzierter Organisationsformen abweichen können. Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim anbietenden BdR-Stützpunkt.
Für BdR-Mitglieder fallen keine Lizenzverlängerungsgebühren an. Alle anderen BdR-Lizenzinhaber können nur nach ausgewählten BdR-Refresherkursen an einem unserer Stützpunkte die verlängerte Lizenz ebenfalls ohne weitere Verlängerungsgebühren erhalten. Bitte fragen Sie hierzu Ihren jeweiligen Stützpunkt. Die Kostenübernahme des Stützpunktes für die Verlängerungsgebühren gilt nur im Kalenderjahr der jeweiligen Fortbildung.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer/-innen die BdR-Rückenschullehrer-Lizenz, auf der rechts unser Logo steht und links das Logo der KddR. Als lizenzausstellender Verband sind wir damit künftig Ihr Ansprechpartner. Die Lizenzausstellung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft im BdR e. V. geknüpft. Diese steht den Lizenzinhabern jederzeit frei, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können.
Die BdR-Rückenschullehrer-Lizenz hat eine Gültigkeit von drei Jahren. (Das Gültigkeitsdatum wird auf der Lizenz genannt.) Um die Lizenz um weitere drei Jahre zu verlängern, ist der Nachweis einer Fortbildung von 15 Lerneinheiten („Refresherkurs“) innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz nötig. Ohne Verlängerung verfällt die Lizenz.
Bei speziellen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Gudrun Ruggeri in der BdR-Geschäftsstelle auf.
Wir freuen uns auf Sie!